Rechtsanwalt für Arbeitsrecht

Rechtsanwalt Carsten Funke in Bochum.

Sie sind Arbeitgeber und möchten sich von einem Arbeitnehmer trennen, der Ihrem Betrieb schadet? Hier können wir für Sie tätig werden. Wir legen Ihnen verschiedene Möglichkeiten dar, wie Sie sich von dem Arbeitnehmer trennen können.

Sie sind gekündigt worden und wissen nicht, wie es weiter gehen soll? Wichtig ist, dass Sie schnell reagieren, da die Kündigungsschutzklage spätestens drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden muss.

Sie möchten von Ihrem Arbeitgeber eine Abfindung? Grundsätzlich besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung einer Abfindung. Wir helfen Ihnen jedoch, Ihr Recht zu bekommen. Auch im bestehenden Arbeitsverhältnis haben Sie als Arbeitnehmer das Recht, Ihre Ansprüche gegen den Arbeitgeber gerichtlich geltend zu machen, ohne sich um Ihren Arbeitsplatz fürchten zu müssen.
Tätigkeitsschwerpunkte Carsten Funke
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsrecht
- Vertragsrecht